§1 Allgemein:
§1.1. Fraktionsleader dürfen in KEINEM anderen GTA Roleplay Projekt Server Team beteiligt sein oder Fraktionen leiten.
§1.2. Man kann nur 1 x ein Konzept einreichen & Leader werden. Scheitert es, besteht keine Möglichkeit mehr dazu.
§1.3. Erhält eine Fraktion 3 Warns, wird sie aufgelöst. Ein Warn verfällt nach 2 Wochen! (Administrative Auflösungen immer möglich)
§1.4. Sogenanntes "Fraktionshopping" ist streng verboten, es gilt eine Fraktionssperre von 7 Tagen! (Missachtung = Ausschluss)
§1.5. Auch hier gilt: OOC-/ Trashtalk, Madness, Hetze, Beleidigung gegenüber anderen Fraktionen / Spielern (Direkte Auflösung)
§1.6. Fraktionsmitglieder müssen ihren FiveM Namen in den FiveM Einstellungen wie folgt anpassen: [FRAKTION] Max Mustermann
§1.7. Regelzusatz für Main & Zweitchars: Aufgrund etlicher Regelbrüche, Verschaffung von Vorteilen & Wissen gegen bekannte Metaregeln, ist es ab sofort nur noch mit einer GENEHMIGUNG vom Team erlaubt, mit einem Zweitchar in eine weitere Bad Frak oder Staatliche Fraktion einzutreten. Ansonsten darf mit einem Zweitchar nur noch in NEUTRALEN/ZIVI Fraktionen gespielt werden. Genehmigung erfolgt via Discord Support Ticket -> Fraktionsanliegen. Zusätzlich muss JEDER Leader darüber in Kenntnis sein, wenn es sich um einen Zweitchar handelt und in welcher Fraktion der jeweilige weitere Charakter spielt.
§2 Staatliche Fraktionen:
§2.1. Staatliche Fraktionen haben immer die Überhand und somit keine Mitglieder Begrenzung!
§2.2. Wer außerdienstlich unterwegs ist, muss sich "Off-Duty" stellen und darf seinem Job nicht nachgehen!
§2.3. Wer keine Job-Kleidung trägt, darf seinen Job ebenfalls nicht außerdienstlich ausführen!
§2.4. Korruption für Informationsaustausch, bis Rang 5, ist erlaubt! (Waffen, Fahrzeuge & Items dürfen NICHT entwendet werden)
Ausgeschlossen davon sind das FIB, DOJ & ARMY, welche in keinem Fall und in keinem Rang Korrupt sein dürfen!
§2.5. Staatliche Fahrzeuge dürfen nicht zum Farmen oder für Privat-Ausfahrten genutzt werden!
§2.6. Zivile/Crime Fahrzeuge dürfen nur beschlagnahmt und einbehalten werden, wenn diese Fahrzeuge in einem direkten Tatvorgang der akuten Situation verwickelt sind und zur Verfolgung und Sicherstellung der damit verbunden Beweismittel dienen.
§2.7. Fahrzeuge die lediglich abgeschleppt werden um Straßen zu räumen, werden NICHT beschlagnahmt.
§2.8. Beschlagnahmte Materialien dürfen NICHT "geklaut" werden. Außer es Handelt sich um einen Großtransport.
§2.9. Die staatlichen Möglichkeiten dürfen nicht für die eigenen Vorteile ausgenutzt werden
§2.10. Bleibt stets NEUTRAL & FAIR. Persönliche Entscheidungen und das ausnutzen seiner Marke, in nicht verhältnismäßigem Gebrauch ist verboten.
§2.11. Staatliche Waffen dürfen nicht entwendet werden!
§3 Crime Fraktionen:
§3.1. Crime Fraktionen dürfen aus Maximum 20 Mitgliedern bestehen, jedoch nur mit 15 aktiv agieren! (Auch beim Bündnis)
§3.2. Jede Fraktion muss ihren Sprachgebrauch, Aussehen, Verhalten & Namen, entsprechend ihrem Konzept anpassen.
§3.3. Jedes Mitglied einer Crime Fraktion hat min. 2 Erkennungsmerkmale zu der Fraktion zu tragen, sollte diese für oder mit ihrer Fraktion Agieren.
§3.4. Crime Fraktionen dürfen nicht zusammen gegen eine Dritte Partei agieren (Ausnahme: Siehe Bündnis)
§3.5. Crime Fraktionen dürfen sich keine Zivilisten zur Hilfe für Kämpfe o.Ä dazu nehmen und schon gar nicht "einstellen"!
§3.6. Auch als Kartell / Mafia Mitglied gilt das "allgemeine" Regelwerk für euch! Auch in Bezug auf Aggressivität/Beleidigung!
§3.7. Bündnisse zwischen 2 Parteien
-> Zwei Fraktionen die ein Bündnis eingehen wollen, müssen dies bei der Fraktionsverwaltung schriftlich anfragen.
-> Ein Bündnis ist nur zwischen Fraktionen möglich, die gemeinsam nicht mehr als die 20 Mitglieder Grenze überschreiten.
-> Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen gilt 7 Tage lang. Währenddessen gilt die "Drittpartei" Regelung nicht für die Beteiligten.
§3.8. Fraktions-/Routen Schutz
-> Es können "Deals" ausgehandelt werden, bei dem Fraktionen anderen "Schutz" gewährleisten für eine Gegenleistung.
-> Dennoch ist die Drittpartei Regel davon nicht ausgenommen. Diese Fraktionen dürfen NICHT zusammen agieren.
-> Wird eine Fraktion für den "Schutz" von etwas beauftragt, ist auch DIESE primär dafür zuständig.
-> Kommt es zu Kämpfen in diesem von einer anderen Fraktion "geschützten" Gebiet > Ist die "schützende" Fraktion in der Verantwortung.
-> Ist die "schützende" Fraktion nicht da - Kann der eigentliche Inhaber natürlich Eigeninitiativ handeln.
-> Man kann parallel immer nur mit EINER Fraktion einen Schutz Deal abschließen.
-> Dieser "Schutz" gilt auch ohne ein Bündnis zu beantragen
§3.9. Probezeit & Aufbauschutz
-> Ab Fraktionsgründung gilt eine Probezeit von 7 Tagen. Die Auflagen für die Probezeit erhält man von der Fraktionsverwaltung.
-> Ab Fraktionsgründung gilt ein Aufbauschutz von 7 Tagen. Neue Fraktionen dürfen NICHT angegriffen werden!
Ausnahme: Der Aufbauschutz verfällt mit der ersten aktiven Kampfhandlung der Fraktion.
§3.10. Wird ein sogenanntes "Bloodout" durchgeführt, ist sämtliches Wissen an Informationen (Namen, Anwesen, Funk, etc.) bezüglich der Fraktion hinfällig und darf im RP nicht weiter verwendet werden!
§4 Razzia & Haftbefehl:
§4.1. Vor einer Razzia muss ein Antrag bei der Fraktionsverwaltung gestellt und genehmigt werden.
§4.2. Bei einer genehmigten Razzia ist keine Ankündigung an die betreffende Partei notwendig.
§4.3. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung gilt dies für 24 Stunden! Danach darf keine Razzia mehr durchgeführt werden.
§4.4. Vor einer Razzia ist zu prüfen, dass mindestens 3 Mitglieder aus der jeweiligen Crime Fraktion am Anwesen sind.
§4.5. Bei einer Razzia werden alle gefundenen illegalen Gegenstände in die Kategorien „Illegale Waffen“, „Tools“ und „Materialien“ unterteilt. Aus jeder Kategorie darf maximal die Hälfte der Gegenstände beschlagnahmt werden (bei ungerader Anzahl wird aufgerundet). Dabei ist es erlaubt, explizit die wertvollste Kombination auszuwählen – beispielsweise dürfen bei drei illegalen Waffen die zwei wertvollsten beschlagnahmt werden.
Bei bedingt legalen Gegenständen (z.B. Weed) muss, sofern vorhanden, mindestens der legale Anteil zurückgelassen werden.
§4.6. Sollte es zur Gegenwehr kommen, dann dürfen die bewusstlosen Personen komplett ausgeraubt/gelootet werden (egal welche Partei)(ausgenommen Staats Langwaffen, Kurzwaffen dürfen abgenommen werden).
§4.7. Für einen Haftbefehl muss ein Antrag bei dem DOJ/Staatsanwalt gestellt und genehmigt werden.
§4.8. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung gilt dieser für 7 Tage! Danach darf kein weiterer Haftbefehl gegen die selbe Person aufgrund der selben Vorwürfe mehr gestellt / verlängert werden.
§4.10. Massenhaftbefehl: Ein sogenannter Massenhaftbefehl gegen Fraktionen kann über das DOJ/Staatsanwalt beantragt werden und gilt gegen jedes Mitglied der Fraktion einmalig oder maximal 7 Tage. Jedes Mitglied darf einmalig und jederzeit ohne jeglichen Call, Erklärung, Begründung oder Ausweis verhaftet werden und für 120 Hafteinheiten + 10000$ Bußgeld ins Staatsgefängnis überführt werden. (Die Rechte müssen spätestens bei der Inhaftierung vorgelesen werden)
§5 Baseraid:
§5.1. Eine Fraktion darf maximal 1 x Baseraid pro Sonnenwende durchführen
§5.2. Ein Baseraid gegen die selbe Partei darf nur 1 x Mal pro Woche stattfinden.
§5.3. Für einen Baseraid muss eine RP Vorgeschichte gegeben sein (dazu reicht aber lediglich ein RP Strang vorweg) .
§5.4. Nach einem Baseraid ist die RP Vorgeschichte für die ausführende Partei ERLEDIGT & ABGESCHLOSSEN
§5.5. Die Gegenpartei kann ebenfalls mit einem Baseraid "zurückschlagen" - danach sind für BEIDE Partein; ALLE RP Vorgeschichten zwischen den beiden Partein ERLEDIGT & ABGESCHLOSSEN.
Ausnahme: Sollte noch Klärungsbedarf nach beiden Baseraids bestehen, so ist ein -> § 3.3) Kriegsvertrag zu beantragen
§6 Illegale Routen:
§6.1. Auf Routen gibt es keinen Schusscall
§6.2. Wenn eine Route erkämpft wurde gilt eine "Schutzzeit" von 7 Tagen
§6.3. Wenn eine Route gekauft wurde, gilt diese "Schutzzeit" nicht
§7 Kriege:
§7.1. Kriegsverträge sind IC auszuhandeln und müssen danach der Fraktionsverwaltung per Discord Ticket vorgelegt werden
§7.2. Erst wenn die Fraktionsverwaltung ihr "GO" gibt gilt der Kriegsvertrag maximal eine Woche
§7.3. Wenn eine Forderung gegenüber der Gegenpartei mit einer Frist "BIS" gestellt wird, MUSS diese Frist eingehalten werden!
§7.4. Ein Kriegsvertrag kann nur abgelehnt werden, wenn man seine eigene Forderung damit fallen lässt. Damit sind alle RP Geschichten nichtig und erledigt.